https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/05/neue-regeln-fuer-anleger-es-geht-darum-fondsschliessungen-zu-verhindern/

Unter der Überschrift den Anleger zu schützen, kann eine Fondsgesellschaft drei neue Regeln anwenden: Rücknahmebeschränkungen, Swing Pricing und Rücknahmefristen.

Rücknahmefristen gab es schon in 2013 –  d.h. die Gesellschaft kann mit dem Anleger vereinbaren, dass sie z.B. nur einmal im Monat Anteile zurückkauft.

Rücknahmebeschränkungen können befristet angewendet werden, wenn die Marktsituationen es erfordern. D.h. der Anleger kann zwar täglich Verkaufsorders erteilen, die Fondsgesellschaft kann aber nur nach einer bestimmten Quote auszahlen.

Etwas komplizierter wird es beim Swing Pricing, durch das Anleger die Transaktionskosten im Fonds mittragen müssen, wenn sie Anteile zurückgeben wollen.

Aus unserer Sicht ist dies eine weitere Beschneidung in der Flexibilität und ein Abwälzen von weiteren Kosten auf den Anleger.
Stellen Sie sich vor, der Anleger benötigt Liquidität auf Grund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und will dafür Anteile seiner Fonds verkaufen, kommt aber durch eine Quotenregelung nicht an sein Geld in gewünschter Höhe dran.

So ging es durch die Rücknahmebeschränkungen vielen Anlegern. Hinzu kommt die Frage: Wie begehrt wird so ein Fond noch sein, wenn er einmal diese drei Möglichkeiten eingesetzt hat?

Deshalb setzten Sie auf Plan B –  fragen Sie uns…

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