
Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen wird ab dem 1.1.2022 nur noch 0,25% betragen.
Dies müsste eigentlich ein weitere Grund sein, dass der Deutsche diesem Produkt den Rücken zukehrt. Wir werden es sehen.
Das Problem der Lebensversicherer ist, dass diese bei betrieblichen Altersvorsorgeverträgen und Riesterverträgen die eingezahlten Beiträge garantieren müssen. Dies wird bei einem Höchstrechnungszins von 0,25% unmöglich. Dieser wird nämlich nur auf den Sparanteil der eingezahlten Beiträge gezahlt.
Der Name Lebensversicherung ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt.
Hier wird Vermögen vernichtet. Wir beraten Sie zum Thema Vermögenssicherung – Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.