Unter dem Motto „Schutz der Anleger“ dürfen Fondsgesellschaften seit einiger Zeit drei neue Instrumente einsetzen: Rücknahmebeschränkungen, Swing Pricing und Rücknahmefristen.
Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen mag, kann sich in der Praxis schnell als Nachteil für Anleger erweisen.

Denn hinter diesen Begriffen verbirgt sich letztlich die Möglichkeit, den Zugriff auf das eigene investierte Kapital zeitweise einzuschränken. Mit anderen Worten: Sie möchten verkaufen – doch der Fonds zahlt nur teilweise oder mit Verzögerung aus.


Was Rücknahmebeschränkungen tatsächlich bedeuten

Rücknahmefristen existieren bereits seit 2013. Sie erlauben es einer Fondsgesellschaft, mit dem Anleger zu vereinbaren, dass Anteile beispielsweise nur einmal im Monat zurückgenommen werden dürfen.

Neu und deutlich einschneidender sind jedoch Rücknahmebeschränkungen:
Wenn die Marktsituation angespannt ist – etwa bei starken Kursverlusten oder Liquiditätsengpässen im Fonds – darf die Gesellschaft die Rückzahlungen nur nach einer festgelegten Quote leisten.
Das bedeutet: Sie können zwar jederzeit einen Verkaufsauftrag erteilen, erhalten aber nicht zwangsläufig den gesamten gewünschten Betrag.


Swing Pricing – versteckte Kosten für Anleger

Das sogenannte Swing Pricing macht die Situation noch komplexer. Hierbei werden Anleger, die ihre Fondsanteile verkaufen möchten, an den Transaktionskosten des Fonds beteiligt.
Das hat zur Folge, dass beim Verkauf weniger Geld auf Ihrem Konto ankommt, obwohl Sie keinerlei Fehlentscheidung getroffen haben.

Unter dem Strich führt dies zu weniger Flexibilität, höheren Kosten und im schlimmsten Fall dazu, dass Sie in entscheidenden Momenten keinen Zugriff auf Ihr Geld haben.


Wenn Liquidität plötzlich entscheidend wird

Stellen Sie sich vor, Ihre Lebenshaltungskosten oder Finanzierungskosten steigen – und Sie möchten daher einen Teil Ihrer Fondsanteile verkaufen.
Doch durch eine Rücknahmebeschränkung zahlt der Fonds nur anteilig aus. Der Rest bleibt blockiert, bis sich die Situation am Markt beruhigt.

Genau das haben viele Anleger in den letzten Jahren erlebt.
Und es stellt sich die Frage:
Wie attraktiv bleibt ein Fonds, wenn er einmal solche Einschränkungen umgesetzt hat? Vertrauen ist schnell verloren – und der Ruf eines Fonds kann dauerhaft Schaden nehmen.


Setzen Sie auf Plan B – bevor Sie eingeschränkt werden

Diese neuen Regelungen bedeuten aus unserer Sicht eine deutliche Einschränkung der Anlegerrechte.
Unter dem Vorwand des Anlegerschutzes werden letztlich Risiken und Kosten auf den Anleger verlagert.

Deshalb empfehlen wir: Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Ihr Depot oder Ihre Bank.
Sorgen Sie rechtzeitig für einen Plan B, damit Sie auch in unruhigen Marktphasen flexibel und handlungsfähig bleiben.

Wenn Sie wissen möchten, welche Alternativen für Sie sinnvoll sind und wie Sie Ihre Liquidität dauerhaft sichern können:

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https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/05/neue-regeln-fuer-anleger-es-geht-darum-fondsschliessungen-zu-verhindern/

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