Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020 ausgesetzt

Aussetzung der Insolvenz­antrags­pflicht und des Insolvenz­­antrags­rechts Nach § 15a Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) müssen Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Er­öffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Diese Pflicht wird durch § 1 COVInsAG bis zum 30. ­September 2020 ausgesetzt. Was bedeutete dies ab dem 1. Oktober 2020? Lesen Sie selbst, was FocusOnline in nachstehendem Artikel […]

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